Produktbeschreibung
Für alle, die an hochintensiven, Energie-explosiven Aktivitäten teilnehmen – ON Micronised Creatine Powder hilft Ihnen, Ihre Grenzen zu durchbrechen. Jede Portion enthält 3,4 g von hochwertigem Kreatin-Monohydrat. Es enthält keine Kalorien und keinen zusätzlichen Zucker.
Das Pulver wird mikronisiert, was bedeutet, dass die Partikel kleiner und damit wesentlich leichter zu mischen sind. Durch seine mikronisierte Form kann es viel länger in der Flüssigkeit schweben als andere Kreatinpräparate, die nicht mikronisiert sind. Es ist auch unaromatisiert, was bedeutet, dass Sie es einfach mit anderen Getränken oder Proteinshakes mischen können.
ON Micronised Creatine Powder hilft nachweislich, die körperliche Leistungsfähigkeit* zu steigern, wenn es in Verbindung mit hochintensiven Sportarten oder Trainings verzehrt wird. Dies macht es zur idealen Ergänzung für Powerlifter, Bodybuilder, Athleten, Wrestler, Fußballspieler, Rugbyspieler und andere Sport- und Workoutfans.
*Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union – VERORDNUNG (EU) Nr. 432/2012 DER KOMMISSION vom 16. Mai 2012 zur Festlegung einer Liste der zulässigen gesundheitsbezogenen Angaben über Lebensmittel, mit Ausnahme derjenigen, die sich auf die Verringerung des Krankheitsrisikos und die Entwicklung und Gesundheit von Kindern beziehen.
Inhaltsstoffe / Zutaten
Kreatinmonohydrat
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Ein mikronisiertes Kreatinpulver, das entwickelt wurde, um hochintensive explosive Energie zu liefern und das in kaltes Wasser oder Ihren Lieblingsprotein-Shake gegeben werden kann
3,4 g Kreatin-Monohydrat in jeder Portion helfen, Ihre Leistung zu steigern
Mikronisiertes Pulver, das geschmacks- und geruchlos ist, wodurch es sich ideal zum einfachen Mischen mit Ihren Lieblingsgetränken oder Proteinshakes eignet
Kalorienfrei und ohne Zuckerzusatz eignet sich dieses Micronised Creatine Powder für alle Arten von Sport und Training, egal was Ihre Ziele sind
Ideal zur Unterstützung von hochintensiven Aktivitäten und Trainings für Sportler, Spieler, Wrestler, Powerlifter und Bodybuilder
Quelle: Amtsblatt der Europäischen Union – VERORDNUNG (EU) Nr. 432/2012 DER KOMMISSION vom 16. Mai 2012